In der Öffentlichkeit und den Medien wird heftig über die Angemessenheit der Diäten, also über die "Bezahlung" der Abgeordneten gestritten. Nicht zuletzt die Skandale über Nebeneinkünfte einiger Abgeordneten entfachten eine heiße Debatte.

In der Tat ist dieses Thema sehr sensibel. Nach dem sogenannten "Diäten-Urteil" von 1971 des Bundesverfassungsgerichts dürfen die Mitglieder des Bundestages selbst ihr Einkommen regeln. Allerdings haben die Abgeordneten in den letzten Jahren ihre Diäten nur unterproportional erhöht.

Das Grundgesetz legt nach Artikel 48 (3) GG fest:
"Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. Sie haben das Recht der freien Benutzung aller staatlichen Verkehrsmittel. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz".

Über die Höhe des monatlichen Einkommens und die Vorzüge, die damit einhergehen, wird viel gestritten. Viele Bürgerinnen und Bürger sind der Ansicht, dass die geleistete Arbeit der Abgeordneten nicht in Relation zu ihrer Entschädigung steht. Auf gut Deutsch gesagt ist damit gemeint, die Parlamentarier verdienten zu viel. Damit ich Ihnen einen kleinen Einblick darüber geben kann, wie viel Abgeordnete arbeiten, lade ich Sie herzlich ein, sich eine für mich typische Arbeitswoche einmal genauer anzusehen.

Um Klarheit und Transparenz zu schaffen, lege ich Ihnen im Folgenden meine beruflichen Brutto-Bezüge dar, ganz im Sinne des "Gläsernen Abgeordneten". Neben meiner parlamentarischen Arbeit übe ich keine weiteren bezahlten Tätigkeiten aus.

 

Monatliche Einkünfte

Abgeordnetenentschädigung

   

7.938,19

Euro

Kostenpauschale

4.029,00

Euro

 

 

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