Die Ausschüsse des Bundestages sind Organe des ganzen Parlaments. Ihre Zusammensetzung regelt sich deshalb nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen, die sich ihrerseits darüber verständigen, wie viele Ausschüsse eingesetzt werden, welche Aufgabengebiete sie erhalten und wie viele Mitglieder sie zählen sollen.
In dieser Wahlperiode bin ich stellvertretende Vorsitzende des Unterausschuss "Bürgerschaftliches Engagement" sowie ordentliches Mitglied im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Außerdem bin ich stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Als stellvertretendes Mitglied bin ich quasi Ersatzfrau für die ordentlichen Mitglieder, die an jeder Sitzung teilnehmen müssen.
Von der Verfassung vorgeschrieben ist die Einsetzung des Auswärtigen Ausschusses, des EU-Ausschusses, des Verteidigungs- und des Petitionsausschusses. Die Verhandlungen des Bundestages werden in den Ausschüssen vorbereitet.
In den Ausschüssen kommen die Experten der Fraktionen und Gruppen zusammen. Die Arbeitsbereiche der Ausschüsse entsprechen dabei der Aufgabenverteilung der Bundesministerien, was den Grundsatz der parlamentarischen Kontrolle der Regierungstätigkeit verdeutlicht.
Grundsätzlich finden die Beratungen der Ausschüsse des Bundestages nicht öffentlich statt. Der Ausschuss kann jedoch beschließen, für einen bestimmten Verhandlungsgegenstand die Öffentlichkeit zuzulassen.
In den Ausschüssen werden, im Beisein der Regierungs- und der Bundesratsvertreter, Gesetzesentwürfe untersucht und die Gegensätze zwischen Regierung und Opposition, soweit möglich, ausgeglichen.




